ich habe eine Frage zur Aufsichtspflicht beim Schwimmen. Ist es in Ordnung, Kinder in Dreiergruppen unbeaufsichtigt Schwimmen gehen zu lassen, wenn die Eltern zuvor ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben?
verfasst: 21.01.2009, 07:32
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Traust du den Kinder das zu, das sie in Dreiergruppe Schwimmen gehen können?
verfasst: 21.01.2009, 20:20
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Hallo Helga,
allgemein lässt sich diese Frage nicht beantworten.
Zunächst ist selbstverständlich Alter und Entwicklung der Teilnehmer maßgeblich.
Darüber hinaus ist beachtlich, in welchem Rahmen die Eltern ihr Einverständnis geben. Bewachtes Freibad oder Baggersee. Nordsee oder Atlantikküste. Für eine Lehrerin hat das OLG Köln (die Entscheidung findest Du leider nicht in unserer Datenbank) entschieden, dass schon die Auswahl des Badeplatzes als fahrlässig einzustufen war. Weiters hätte sich die Lehrerin nicht allein auf die Einverständniserklärung verlassen dürfen, sondern musste sich ein eigenes Bild von der Schwimmfähigkeit der Kinder machen. Das ist natürlich starker Tobak und wir Jugendleiter sind keine Lehrer, aber als Anhaltspunkt kann uns das schon dienen.
Die Anforderungen sind also umso höher, je jünger die Teilnehmer sind und umso höher, je "gefährlicher" die Badestelle ist.
Gruß
Philipp
verfasst: 11.02.2009, 15:34
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@Jochen,
wir fahren auf eine Segelfreizeit mit Kindern ab 14 Jahren. Die meisten Teilnehmer kennen wir im Vorfeld nicht, daher weiß ich nicht, inwiefern ihnen das Schwimmen zuzutrauen ist. Aber mit 14 sollten sie es eigentlich können.
@ppilhiP,
Die örtlichen Gegebenheiten sind tatsächlich so ne Sache. Einerseits können die Kinder auf der Segelfreizeit tagsüber auf hoher See in Bootsnähe schwimmen. Andererseits bewegen sie sich abends an Land selbstständig am Strand und können dort schwimmen gehen. Ob der Bereich dann auch überwacht ist, ist schwer zu sagen... vor allem spät abends.
verfasst: 22.02.2009, 13:30
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Hallo Helga,
beide Punkte hören sich für mich nicht ganz unproblematisch an.
Das Schwimmen auf hoher See, wenn auch in Bootsnähe, ist äußerst gefährlich. Strömungen, Wellen und Wind sind hier die wichtigsten Faktoren, die es zu beachten gilt. Auf jeden Fall wäre es hier unerlässlich einen volljährigen Betreuer als Badeaufsicht (und nicht bloß irgendwo anwesend an Bord) abzustellen, der über den DLRG-Rettungsschein Silber verfügt. Ohne Rettungsschwimmer geht so ne Nummer imho gar nicht.
Weiters ist die Nummer mit dem Schwimmen spät abends am Strand wohl auch nicht frei von Spannungen. Wieder sind hier Wellen, Wind und vor allem Gezeiten die entscheidenden Faktoren. An dieser Stelle würde ich ohne Badeaufsicht (Teamer, DLRG-Silber) keine Erlaubnis zum Baden erteilen. Und notfalls Sanktionieren ("Aufklären, Beobachten, Sanktionieren").
BTW: Der DLRG-Silber-Teamer ist letztlich keine Generalamnestie, sondern eher Mindestvoraussetzung für das Baden mit TN an unbewachten Badestellen.
Lies Dir doch bei Interesse mal den Brief der Landesjugendpflegerin Reinland-Pfalz' zum Thema Aufsichtspflicht und Schwimmen durch, den Du im Downloadbereich/Recht findest.